Allgemeine Geschäftsbedingungen Marker Consulting Group
Stand: Oktober 2017
1.Gegenstand des Vertrages
Die Tätigkeiten der Marker Consulting Group umfasst die Personalvermittlung von Fach- und Führungskräften auf der Grundlage von konkreten Anforderungsprofilen. Die Marker Consulting Group berät den Auftraggeber, führt die Recherche im Bewerberpool der Datenbank durch, recherchiert über Netzwerkpartner, über die offenen zugänglichen Jobbörsen im Internet und über die Datenbanken der Agentur für Arbeit. Die Marker Consulting Group unternimmt die Vorauswahl der Kandidaten, das Interview mit den Bewerbern, die Koordinierung von Vorstellungsterminen und arrangiert die Teilnahme am Vorstellungsgespräch.
2. Auftragsabwicklung
Die Marker Consulting Group ist gegenüber Ihren Auftraggebern verpflichtet, jeden Auftrag akkurat sorgfältig und vertraulich durchzuführen. Alle die zu diesem Auftrag benötigten Informationen (Stellenbeschreibungen, Arbeitsort, Vergütung) hat der Auftraggeber nach schriftlicher Auftragserteilung zur Verfügung zu stellen. Unterlagen der potentiellen Bewerber werden dem Auftraggeber vorgelegt und bleiben Eigentum der Marker Consulting Group. Ist kein Arbeitsvertrag mit dem Bewerber zustande gekommen, sind die Unterlagen sofort zu vernichten. Alle Daten der Bewerber werden streng vertraulich behandelt.
3. Vermittlungsgebühr/Zahlungsmodalitäten
Das Honorar ist vertraglich geregelt und bezieht sich auf das Bruttojahreseinkommen (plus Prämien- und Sonderzahlungen). Sofern nichts anderes vereinbart ist, wird das Honorar nach Zustandekommen des Vertrages zwischen dem Auftraggeber und dem Bewerber ohne Abzüge sofort fällig. Auf alle Beträge wird die gesetzliche Mehrwertsteuer erhoben. Der Auftraggeber verpflichtet sich, nach Zustandekommen des Vertrages, eine Kopie des abgeschlossenen Arbeitsvertrages an die Marker Consulting Group auszuhändigen. Kommt ein Vertrag zwischen Arbeitgeber und einem von Marker Consulting Group vorgestellten Bewerber erst zu einem späteren Zeitpunkt (max. 2 Jahre) zustande, so bleibt der Vergütungsanspruch für die Vermittlung gültig. Gelangt der Auftraggeber in Zahlungsverzug so hat dieser die Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe nach §288 BGB zu leisten.
4. Gewährleistung
Die Marker Consulting Group haftet nur für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Dadurch sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen. Es wird keine Haftung für die erfolgreiche Vermittlung von Arbeitnehmern übernommen, besonders dann nicht, wenn ein bestimmter Zeitraum vom Arbeitgeber vorgegeben wird. Die Marker Consulting Group handelt nach bestem Wissen und Gewissen und übernimmt keine Haftung für Zuverlässigkeit, mangelnde Arbeitsleitung, Nichterschein am Arbeitsplatz oder aus anderen Gründen. Nach unterschriebenem Arbeitsvertrag zwischen Auftraggeber und Bewerber geht die alleinige Verantwortung auf den Auftraggeber über.
Änderungen der Marker Consulting Group bestimmen immer die Schriftform. Erfüllungsort u. Gerichtsstand ist Berlin.